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Aus dem Leistungskatalog sind folgende Leistungen gestrichen ...

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Aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung sind folgende Leistungen seit 2004/2005 gestrichen bzw. stark eingeschränkt:
  • seit 01.01.2004 ist das Sterbegeld gestrichen
  • die Sterilisation aus nicht-medizinischen Gründen ist seit dem 01.01.2004 gestrichen
  • das Entbindungsgeld ist seit dem 01.01.2004 gestrichen
  • die Kosten für nicht rezeptpflichtige Medikamente werden seit dem 01.01.2004 nicht mehr übernommen (ausgenommen davon sind Kinder bis zum 12. Lebensjahr sowie Patienten mit einer schweren Erkrankung, für deren Behandlung ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel erforderlich ist)
  • Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) erstattet die Kasse nur noch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und schwer sehbehinderten Menschen
  • die künstliche Befruchtung wird nur noch eingeschränkt bezahlt: seit 01.01.2004 werden nur noch drei anstatt vier Versuche anteilig übernommen; diese anteilige Kostenübernahme durch die Gesetzlichen Krankenkassen beträgt nur noch 50 Prozent
  • der Zahnersatz bleibt eine Leistung der Gesetzlichen Krankenkasse - seit 1. Januar 2005 gilt das System von befundorientierten Festzuschüssen, anstatt des bisherigen prozentualen Anteils;