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Die Gliedertaxe

Die Gliedertaxe ist eine Tabelle zur Bemessung der Invalidität. Für den Fall des vollständigen Verlustes oder vollständigen Funktionsausfalls bestimmter Gliedmaßen oder sonstiger Körperteile werden hier feste Invaliditätsgrade festgelegt.

Beispiel Gliedertaxe:

VerlustInvalidität
eines Armes im Schultergelenk70 %
eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenkes65 %
eines Armes bis unterhalb des Ellenbogengelenkes60 %
einer Hand im Handgelenk55 %
eines Daumens20 %
eines Zeigefingers10 %
eines anderen Fingers5 %
eines Beines über der Mitte des Oberschenkels70 %
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels60 %
eines Beines bis Unterhalb des Knies50 %
eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels45 %
eines Fußes im Fußgelenk40 %
einer großen Zehe5 %
einer anderen Zehe2 %
eines Auges50 %
des Gehöres auf einem Ohr30 %
des Geruchssinnes10 %
des Geschmackssinnes5 %

Die meisten Gesellschaften bieten eine Verbesserte Gliedertaxe an...

Wird ein Körperteil nur teilweise gestört, wird nur der Grad der Störung berücksichtigt. Das heißt, ist ein Bein zu 30 Prozent in seiner Bewegung eingeschränkt, rechnet man 70 Prozent für den totalen Verlust mal 30 Prozent geteilt durch 100 - gleich 21 Prozent.

Sind mehere Körperteile betroffen, wird die Gesamtsumme gerechnet. Jedoch nur bis zu einem maximalen Invalidiätsgrad von 100 Prozent.

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